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Das Kloster Burbach
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Am 5. September 1233 beurkundete der Erzbischof Heinrich von Köln, dass eine vornehme Kölner Matrone, Guderadis, Witwe des Ritters Hartmann von Geyr, das Kloster Marienbrunn stiftete. Die Stiftung erfolgte zum Heile ihrer und ihres Mannes Seele. In den Mauern des neuen Klosters ziehen mit Genehmigung des Erzbischofs Jungfrauen aus dem Kloster Mariengarten zu Köln, dessen Stifterin ebenfalls die Matrone Guderadis war. Bald war der Erzbischof allerdings der Meinung, es wäre besser gewesen, wenn alle Schwestern von Mariengarten nach Kloster Marienbrunn gezogen wären. Die Unruhe der Stadt (?), so meinte er, sei dem Dienste Gottes hinderlicher als die Ruhe des einsamen Ortes außerhalb derselben. Zugleich genehmigte der Erzbischof die Inkorporation des neuen Klosters in den Cisterzienser- oder Bernadinerorden.

Über die durch den Auszug eines Teiles der Schwestern aus Mariengarten verursachten vermögensrechtliche  Auseinandersetzungen  berichtet  eine  Urkunde  aus  dem Jahre 1236.  Nach dieser Urkunde waren 31 Jungfrauen aus dem Konvent Mariengarten dem Ruf der Stifterin in das neue Kloster gefolgt. Da mit Genehmigung des Erzbischofs mit dem Abzug der Jungfrauen von Mariengarten und deren Einzug in Marienbrunn auch ein Teil der Güter von Mariengarten abging, die dem neuen Kloster zugewendet wurden, muss wohl Mariengarten ein nicht unbedeutender Verlust entstanden sein. Guderadis zahlte daher den in Köln Verbleibenden zur Tilgung der Schulden 30 Mark kölnisch. Für die damalige Zeit ein sehr hoher Betrag, der auf den Reichtum der Stifterin schließen lässt (die Mark war damals nur Nennmünze, sie hatte einen Wert von 13 1/2 Taler, den Taler zu 3 Reichsmark des letzten kaiserlichen Deutschlands gerechnet). Mit gleicher Urkunde wurde ein Schiedsrichter bestellt, der die Güter des Klosters Mariengarten in Köln abschätzen und gerecht teilen sollte. 1241 beurkundete Guderadis ihre reiche Stiftung an das neue Kloster. Sie schenkte in Berrenrode 3 Hufen, in Burbach 4 Hufen, in Frechen 5 1/2 Hufen Ländereien. Noch im selben Jahr bestätigten die Äbtissin Aleidis und der Konvent von Marienbrunn die Schenkung und suchten dafür die Genehmigung des Erzbischofs nach, die auch erteilt wurde.

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Die Klosterinsassen widmeten sich mit vielem Eifer ihren Gütern. Insbesondere scheinen sie reges Interesse an der Regulierung und der richtigen und zweckmäßigen Verwendung der Gewässer gezeigt zu haben, die in unmittelbarer Nähe ihre Quellen hatten. Die Gewässer wurden neu gefasst und ein neuer Ablauf wurde festgelegt. Die noch vor einigen Jahrzehnten im Wald um das Kloster Burbach feststellbaren und in Steinen gefassten Quellen und Wasserstellen, im Volksmunde "Begingepötzje" genannt, dürften ebenfalls in ihren Anfängen auf die wasserregulierende Tätigkeit des Klosterkonvents zurückzuführen sein. Über den Reichtum des Klosters an Ländereien und Gütern gibt das im Jahr 1763 unter der Äbtissin Anna Gertrud Dautzenberg aufgestellte Hauptbuch Auskunft. Nach dieser Aufzeichnung hatte das Kloster Marienbrunn folgende Güter:

 

Den Stumbshof zu Berrenrath mit 245 Morgen, 2 Viertel, 128 ½ Ruthen.

Einen Hof zu Berzdorf mit 316 Morgen, 3 1/2 Vierteln, 8 Ruthen.

Einen Hof zu Brühl, Burbacherhof genannt, mit 72 Morgen, 2 Vierteln.

Den Kirch-Hof zu Frechen mit 63 Morgen.

Ländereien zu Königsdorf: 26 Morgen, 3 Viertel, 15 Ruthen mit einem Pachtvertrag von 15 Malter Roggen, 9 Reichstaler und einen Hut Canariszucker. Als im Jahre 1744 die neue Straße in Königsdorf angelegt wurde, hat das Kloster einiges Land abgetreten und dafür 17 Reichstaler erhalten.

Ländereien zu Erp: 23 Morgen, 1 Viertel. Pacht: 20 Malter Gerste auf die Kellerei zu Lechenich zu liefern, Ostern ein feistes Kalb, Neujahr einen Hut Canariszucker. Diese Länderei war dem Grafen Manderscheidt-Blankenheim pferdskurmündig. Auch mussten dem Grafen jährlich 6 Schilling, später 12 Heller gezahlt werden.

Ländereien um das Kloster zu Berrenrath = 434 Morgen, 3 Viertel Busch oberhalb Berrenrath = 149 Morgen, 1 Viertel Ländereien in der Herrschaft Hürth = 36 Morgen, und auf der Hürther Heide = 17 Morgen, 3 Viertel 10.

Zu Gymnich 10 Morgen Benden, thun 25 Gulden; und verschiedene Erbrenten = 44 Faß und ein Viertel Korn.

Des Klosters Hof zu Köln, der kleine Ringenphuhl bei St. Mauritius, auch Burbacher Hof genannt, mit mehreren Grundfahren (Grundfahrzins = Zins auf dessen verzögerter Zahlung eine Buße steht) von Häusern. Dieses Haus diente den Nonnen in Kriegszeiten als Zufluchtsstätte.

Weingartengut zu Oedekoven, 1612 durch die Abtissin Elisabeth gegen einen Revers der Gemeinde, dass, falls die Kapelle zerstört werden sollte, der Bauplatz an das Kloster zurückfalle.

Die sogenannten Burbacher Güter zu Kessenich: 6 Morgen, 2 1/2 Viertel Weingarten; 37 Morgen, 37 Morgen, 3 Viertel, 2 Pinten ( 1 Pint = die Hälfte eines halben Viertels) Ländereien und Busch.

Güter zu Bornheim: Ein Morgen Haus- und Hofplatz,5 1/2 Viertel Weingarten, 3 Morgen Land, 16 Morgen Busch, 1 1/2 Morgen Broich. Dieses Gut war ein freiadeliges und mußte bei den ausgeschriebenen Simpeln sein Quantum entrichten.

Güter zu Brenich: 20 Morgen, 2 1/2 Viertel Weingarten und 2 Morgen, 3 Viertel Busch.

Verschiedene Grund- und Erbpachten in den Dörfern Gleuel, Burbach und Alstädten.

Die Klostermahlmühle mit Garten, Kämpchen, 3 Morgen Land und 2 Morgen bei Berrenrath.

Pacht 1782: 15 Malter Roggen, ein feistes Kalb; Ostern 50 Eier und einen Osterblatz; dem Convent jährlich eine Recreation; Neujahrstag, statt der Neujahrswecken jeder Juffer 7 1/2 Stüber, der Abtissin, dem Prior, der Kellerin und Subpriorin 15 Stüber, für das Kloster freies Gemahl.

Kloster-Ölmühle: Pacht 12 Reichstaler und 100 Rübkuchen.

Holzgerechtigkeit: Das Kloster bezog jährlich aus dem kurfürstlichen Villebusch 16-17 Klafter Holz.

 

Die in dem Verzeichnis aufgeführte Klostermahlmühle, identisch mit der Mühle im Kloster Burbach, gehörte zu dem Ökonomiebetrieb des Klosters selbst. Aus diesem Grunde war sie von Schatz und Steuern frei. Der letzte Pächter dieser Mühle, Engelbert Füngeling, kaufte am 20. Oktober 1819 von der Königlichen preußischen Regierung die Ölmühle für 1250 Taler. Es heißt in der Kaufverhandlung, die zu Brühl stattfand, dass die Ölmühle für obigen Preis, nachdem das 3. Licht ohne Mehrgebot verloschen war, Engelbert Füngeling zugeschlagen wurde. Als Pächter der Klostermahlmühle wird im Jahre 1681 Evert Horst genannt. Ihm folgte als Müller sein Sohn Heinrich, der 1716 starb. Dessen Witwe Elisabeth Kohlhaas heiratete Johann Krings, der seit 1717 als Klostermüller in den Wirtschaftsbüchern aufgeführt wird. Die beiden dem Kloster gehörenden Mühlen, Mahlmühle und Ölmühle, scheinen in einer Hand gewesen zu sein. Bei der Pachtabrechnung im Jahre 1746 heißt es, beide, sowohl die Mahl- als auch die Olligsmühle. Bei der Pachtverrechnung im Jahre 1746 wird Johann Krings Tochter Anna Gertrud erwähnt. Diese hatte im Jahre 1744 Johann Füngeling, einen Sohn aus der von Jabach'schen Mühle zu Burbach geheiratet. Ihn finden wir im Jahre 1754 wieder zusammen mit seiner Hausfrau als Pächter der Klostermühlen. Johann Füngeling starb am 17. Juli 1782.

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Sein Nachfolger als Klostermüller wurde sein Sohn Peter. Laut Urkunde im Staatsarchiv zu Düsseldorf verpachtete die Äbtissin Scholastika Steinbüchels und sämtliche Konventualinnen zu Marienbrunn zu Burbach, den Eheleuten Peter Füngeling und Eva Krings im Jahre 1782 ihre Mahlmühle nebst allem Zubehör an Land, Benden und 3 Morgen Land zu Berrenrath auf 12 Jahre. Der Pachtvertrag wurde am 2. September 1794 auf 12 weitere Jahre verlängert. Durch den Frieden von Luneville 1801 kamen vier rheinische Departements zur französichen Republik. Daher kam es, dass die Säkularisation ein Jahr früher als im übrigen Deutschland durchgeführt wurde. Im Jahre 1802 erfolgte die Auflösung des Klosters Burbach.

Die Waldungen behielt der Staat, der übrige Besitz wurde zum Verkauf gestellt. Die Kirche wurde abgebrochen. Von den Klostergebäuden blieb nur ein Teil als Unterbau für das Försterhaus erhalten. Die Jahreszahl 1789 im Torbogen, ein Steinwappen mit der Jahreszahl 1729 über der Haustür, dies ist alles, was uns auf dem Klostergrundstück an die frühere Zeit erinnert. Die Pächter Peter Füngeling und Eva Krings erwarben die Klostermühle. Nach deren Tode finden wir Wilhelm Füngeling als Müller zu Kloster Burbach. Dieser heiratete 1847 Anna Sibilla Simons. Wilhelm Füngeling starb 1874. Sein Erbe war Anton Hubert Füngeling. Als dieser im Jahre 1919 starb, gehörten zu dem Wirtschaftsbetrieb der Klostermühle 70 Morgen Ackerland. Danach erwarb die Roddergrube A.G. das Gut. Der Sohn Wendelin des Anton Wilhelm verblieb als Pächter auf dem Hof. Das Kloster hatte seit seiner Gründung bis zu seiner Aufhebung 40 Äbtissinen. Die letzte urkundlich erwähnte

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Äbtissin von Kloster Marienbrunn war Bernadine Kesselkaul. Bei der Urkunde handelt es sich um die letzte klösterliche Verpachtung, der Klostermahlmühle und der Talmühle. Das war im Jahre 1794.

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Dort wo die Kirche stand, errichteten die Eheleute Füngeling und Anna Gertrud Simon ein Bilderstöckchen mit einer Statue der Mutter Gottes. Der Bilderstock trägt die Inschrift:

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Deo:

Hier stand das Bernadiner Kloster.

Zu dessen Erinnerung errichteten

dies Denkmal die Eheleute W. Füngeling

und A. Simon M D CCC L II

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